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News: ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Die Kinderwunschzentren im Bereich der Ärztekammer Nordrhein, hier vertreten durch die Arbeitsgemeinschaft Reproduktionsmedizin Nordrhein e.V., wollen dem sog. „deutschen Mittelweg“ in der Anwendung des Embryonenschutzgesetzes folgen. Dabei wird das Embryonenschutzgesetz nach dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand ausgelegt, wodurch höhergradige Mehrlingsschwangerschaften weitestgehend vermieden werden sollen. Damit können in besonderen Fällen auch in Nordrhein mehrere befruchtete Eizellen in die Kultur gebracht werden, um maximal zwei entwicklungsfähige Embryonen für den nachfolgenden Transfer zu identifizieren. Dies kann ggf. auch über eine Langzeitkultur erfolgen. Eine geplante Vorratshaltung der Embryonen ist nicht beabsichtigt. +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Neuer Vorstand am 11.6. 2008 auf der Vollversammlung gewählt: Dr. med. Jürgen Tigges, Grevenbroich
1. Vorsitzender
Prof. Dr. med. Jan-Steffen Krüssel, Düsseldorf
2. Vorsitzender
Dr. med. Mirko Dannhof, Köln
Schriftführer
Dr. med. Thomas Schalk, Mönchengladbach
Schatzmeister
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Die Zugangsdaten für den geschlossenen Bereich gibt es unter Tel.: 02181-4915-13! |